Ein neues Jahr bringt für Autofahrerinnen und Autofahrer stets neue Regeln, Fristen und Gebührenerhöhungen. So auch 2025: Obwohl nicht alle Bestimmungen bereits zum 1. Januar in Kraft treten, sollten sich motorisierte Verkehrsteilnehmer rechtzeitig mit den bevorstehenden Änderungen vertraut machen. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen – von steigenden Kraftstoffpreisen über Anpassungen bei Versicherungseinstufungen bis hin zu neuen Vorschriften für Reisende nach Großbritannien.
1. CO₂-Preis steigt: Höhere Benzin- und Dieselpreise wahrscheinlich
Bereits zum 1. Januar 2025 erhöht sich der CO₂-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Dies führt nach Einschätzung des ADAC zu einem Anstieg der Spritpreise um etwa drei Cent pro Liter Benzin und etwas mehr für Diesel. Wie hoch der Literpreis letztlich wirklich ausfällt, hängt allerdings nicht nur von dieser Gesetzesänderung ab, sondern auch von globalen Faktoren wie dem Ölpreis oder der allgemeinen Marktlage. Dennoch sollten sich Autofahrer auf leicht steigende Kosten beim Tanken einstellen.
2. Hauptuntersuchung (HU): Orange Plakette als Alarmzeichen für 2025
Fahrzeuge, die eine orangefarbene HU-Prüfplakette am hinteren Kennzeichen tragen, müssen im Jahr 2025 zur Hauptuntersuchung. Das konkrete Fälligkeitsdatum lässt sich an der Zahl im oberen Bereich des Plakettenkreises ablesen. Fahrzeughalter sollten rechtzeitig einen Termin bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS buchen, um empfindliche Bußgelder oder weitere Sanktionen zu vermeiden.
3. Typ- und Regionalklassen: Versicherungsbeiträge verändern sich
Die Kfz-Versicherung basiert unter anderem auf der Einteilung in Typ- und Regionalklassen, die jährlich neu festgelegt werden. Diese Einstufungen hängen von der Schadensbilanz bestimmter Fahrzeugtypen sowie von Unfallstatistiken in jeweiligen Zulassungsbezirken ab. Für 2025 kündigt der Gesamtverband der Versicherer (GDV) verschiedene Änderungen an:
- Rund 9,4 Millionen Autofahrer werden in der Regionalklasse für die Haftpflichtversicherung hochgestuft, während weitere 4,7 Millionen von besseren Einstufungen profitieren.
- Auch in der Typklasse kommt es zu Verschiebungen: Nach GDV-Angaben müssen 7,1 Millionen Versicherte mit einer Höherstufung rechnen; 5,1 Millionen Fahrer wiederum profitieren von einer günstigeren Klasse.
Besonders in Bayern wird es mehr Autofahrer geben, die eine bessere Regionalklasse erhalten. In Großstädten wie Offenbach oder Berlin dagegen bleiben die relativ hohen Klassen bestehen.
4. Neue Abgasnormen für Pkw: Euro 6e und Euro 7 in Sicht
Die im Vorfeld viel diskutierte Abgasnorm Euro 7 tritt zwar noch nicht 2025 in Kraft, jedoch kommt für neu typgenehmigte Pkw-Modelle zum 1. Januar 2025 die zweite Stufe von Euro 6e hinzu. Dabei wird der Temperaturbereich für den Real Driving Emission-Test (RDE) von 35 auf 38 Grad ausgeweitet. Ab Januar 2026 gilt diese Vorschrift für sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge. Benziner und Diesel müssen sich also gleichermaßen an neue Bestimmungen anpassen.
5. Änderungen bei Motorrädern: Euro 5+ und neue Reifenregeln
Wer sich ein Motorrad zulegen möchte, muss beachten, dass ab dem 1. Januar 2025 nur noch Euro-5+-konforme Modelle zugelassen werden dürfen. Auch bei den Reifen gibt es strengere Regeln: Gummis, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, dürfen nur noch mit einer speziellen Herstellerfreigabe weiterbenutzt werden. Liegt diese vor, muss außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden. Bei jüngeren Reifen ist unter Umständen eine Einzelabnahme durch TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS notwendig, wenn sie nicht den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen.
6. Teurere Vignetten in Österreich: Höhere Kosten für Jahres-, Monats- und Tagespickerl
Österreich-Urlauber werden 2025 wieder tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn sie Autobahnen oder Schnellstraßen im Nachbarland nutzen:
- Die Jahresvignette für Pkw, Gespanne oder Wohnmobile kostet nun 103,80 Euro (vorher 96,40 Euro).
- Die 2-Monats-Vignette schlägt mit 31,10 Euro (vorher 28,90 Euro) zu Buche.
- Die 10-Tages-Vignette kommt auf 12,40 Euro (vorher 11,50 Euro).
Auch Motorräder sind betroffen, allerdings auf einem niedrigeren Preisniveau. Zusätzlich ist eine 1-Tages-Vignette nur digital erhältlich und ebenfalls im Preis gestiegen (9,30 Euro statt 8,60 Euro). Für viele Wintersportler, die im kommenden Jahr Richtung Alpen aufbrechen, bedeutet dies höhere Fahrtkosten bereits auf dem Weg zum Skiurlaub.
7. Führerschein-Umtausch: Für 1971 und später Geborene endet die Frist
Personen, die zwischen 1971 und 1998 geboren sind und noch einen alten rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19. Januar 2025 Zeit, diesen in ein Scheckkartenformat umzutauschen. Danach kann das alte Dokument seine Gültigkeit verlieren, was bei Polizeikontrollen zu Problemen führen könnte. Wer sich unsicher ist, ob die Pflicht greift, sollte die Jahrgangs- und Stichtagsregelungen für den Führerscheinumtausch prüfen.
8. Versicherungskennzeichen: Wechsel auf grünen Schriftzug
Ab dem 1. März 2025 müssen bestimmte Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ein Versicherungskennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund tragen. Diese kleinen Schilder belegen den Haftpflichtversicherungsschutz und gelten jeweils bis zum Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Für Elektrokleinstfahrzeuge existiert zudem eine Versicherungsplakette, deren Sonderregelung allerdings nur noch bis zum 31. August 2025 Bestand hat, bevor sie in die allgemeine Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgenommen werden soll.
9. Einreise nach Großbritannien: Elektronische Genehmigung für 10 Pfund
Wer 2025 nach Großbritannien reisen möchte, muss ab dem 2. April eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Diese kostet zehn Pfund, also umgerechnet knapp zwölf Euro, und ist online zu bezahlen. Ab dem 8. Januar 2025 wird sie bereits für einige Nicht-EU-Staaten Pflicht. Auch wenn es für Bürgerinnen und Bürger der EU zunächst ein kleiner bürokratischer Aufwand ist, ersetzt diese Regel nicht das Visum, sondern ergänzt lediglich die Einreiseformalitäten nach dem Brexit.
10. Gasprüfung für Wohnmobile: Neue Pflicht ab Juni 2025
Campingfreunde sollten ebenfalls aufhorchen: Ab dem 19. Juni 2025 wird eine regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile verpflichtend. Dies betrifft alle Fahrzeuge, in denen Flüssiggas für Heizung, Kochen oder Kühlung genutzt wird. Die Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend alle zwei Jahre überprüft werden. Da diese Gasprüfung nicht Teil der Hauptuntersuchung ist, muss sie separat veranlasst werden. Der ADAC rechnet mit Kosten zwischen 40 und 80 Euro und einem Zeitaufwand von 20 bis 45 Minuten – je nach Zustand und Zugänglichkeit der Anlage.
