Italiens Wettbewerbsaufsicht hat ein ernstes Problem bei der Werbung für Elektroautos entdeckt. Mehrere namhafte Hersteller – darunter Volkswagen, Tesla, Stellantis und BYD – stehen nun im Fokus, weil sie in ihren Werbeaussagen zur Reichweite ihrer Fahrzeuge möglicherweise gegen Verbraucherschutzregeln verstoßen haben.
In den sozialen Medien hat sich der Vorgang bereits als „Elektro-Gate“ breitgemacht – ein Begriff, der unweigerlich an das Dieselgate bei Volkswagen erinnert.
Irreführende Versprechungen und unklare Angaben
Die italienische Aufsichtsbehörde bemängelt, dass auf den Websites der betroffenen Hersteller allgemeine und teils widersprüchliche Angaben zur maximalen Reichweite gemacht werden. Verbraucher erhalten somit keine verlässlichen Informationen darüber, welche tatsächliche Reichweite sie im normalen Fahrbetrieb erwarten können.
Konkret fehlt es an Transparenz darüber, welche Faktoren – wie Außentemperatur, Fahrgeschwindigkeit oder Rekuperation im Stadtverkehr – die Reichweite beeinflussen. Diese Unklarheiten führen dazu, dass potenzielle Käufer unrealistische Erwartungen entwickeln und enttäuscht werden, wenn die Reichweite bei Langstreckenfahrten erheblich unter den beworbenen Werten liegt.
Die Problematik der Batterielebensdauer
Neben der Reichweitenangabe rückt auch die Aussagekraft bezüglich der Batterielebensdauer in den Mittelpunkt der Untersuchungen. Hersteller geben ihren Elektrofahrzeugen häufig eine großzügige Garantie von acht Jahren, was im Vergleich zu den herkömmlichen Garantien bei Verbrennern positiv erscheint.
Allerdings bezieht sich diese Garantie meist nur auf einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Batteriekapazität – beispielsweise 70 Prozent – und nicht auf die tatsächlich erzielbare Reichweite. Kunden, die feststellen, dass die Leistung der Batterie im Alltag rapide abnimmt, stehen vor der schwierigen Aufgabe, diese Veränderung aufwändig nachweisen zu müssen.
Ohne klar definierte Informationen darüber, wie sich die Batterieleistung unter normalen Nutzungsbedingungen verändert, ist es für Verbraucher kaum möglich, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Verbraucherschutz und rechtliche Konsequenzen
Die italienische Wettbewerbsbehörde weist darauf hin, dass es für Käufer unerlässlich ist, sich auf die Angaben der Hersteller verlassen zu können. Ähnlich wie bei Verbrennern, bei denen sich in der Rechtsprechung eine Toleranzgrenze von zehn Prozent für den Verbrauch etabliert hat, sollte auch bei Elektrofahrzeugen eine zuverlässige Reichweitenangabe erwartet werden können.
Wird diese Grenze überschritten, könnte dies theoretisch zu Rückgaberechten oder Schadensersatzansprüchen führen – auch wenn der Nachweis in solchen Fällen oft mit einem Gutachten verbunden ist. Unabhängig von einer eventuellen betrügerischen Absicht müssen Hersteller also dafür Sorge tragen, dass ihre Angaben realistisch und nachvollziehbar sind.
Was können betroffene Autofahrer tun?
Verbraucher, die das Gefühl haben, dass die beworbene Reichweite ihres Elektrofahrzeugs nicht erreicht wird, sollten zunächst versuchen, dies durch unabhängige Tests oder Gutachten zu belegen. Es ist ratsam, sich an Verbraucherzentralen zu wenden, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Denn letztlich hängt die Frage, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, nicht von der Absicht des Herstellers ab, sondern davon, ob die Angaben in der Werbung den realen Bedingungen entsprechen. Sollte sich herausstellen, dass die tatsächliche Reichweite erheblich unter den Angaben liegt, könnten betroffene Käufer in die Lage versetzt werden, das Fahrzeug zurückzugeben oder Entschädigungen zu fordern.
